„Die Vorsorgevollmacht ist das perfekte Instrument, um auch bei Verlust der Handlungsfähigkeit Herr über seine Entscheidungen zu bleiben“, betont Michael Kropiunig, Vizepräsident der Steirischen Rechtsanwaltskammer.
Herr Kropiunig, für manche ist die Vorsorgevollmacht ein Tabuthema, weil sie einen mit der eigenen Verletzlichkeit konfrontiert.
Kropiunig: Umso wichtiger ist es, sich damit auseinanderzusetzen. Die Frage ist: Was geschieht mit mir, meinem Besitz, meinem Vermögen, wer regelt alle meine Angelegenheiten, wenn ich aufgrund eines Ereignisses – Krankheit oder Unfall – nicht mehr in der Lage bin, meine Angelegenheiten selbst zu regeln?
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Kropiunig: In der Vorsorgevollmacht wird festgelegt, wer im Falle des Falles in meinem Namen handeln und entscheiden darf und für welche Bereiche diese Befugnis gilt. Die Vorsorgevollmacht ist somit das perfekte Instrument, die Regelung meiner Angelegenheiten in meinem Sinne zu bestimmen. In der Regel werde ich natürlich jemanden bevollmächtigen, dem ich absolut vertraue. Es können auch mehrere Personen sein.
Wie kann ich eine Vorsorgevollmacht errichten?
Kropiunig: Grundsätzlich muss ich das 18. Lebensjahr vollendet haben und zum Zeitpunkt der Errichtung entscheidungsfähig sein. Darüber hinaus sind gewisse Formvorschriften einzuhalten. So muss die Vorsorgevollmacht etwa persönlich und schriftlich errichtet werden. Damit die Vollmacht wirksam werden kann, muss sie im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen werden. Ich rate, unbedingt eine Rechtanwältin bzw. einen Rechtsanwalt mit der Errichtung zu betrauen. In einigen Fällen, etwa wenn ich Eigentümer einer Liegenschaft bin, ist das sogar obligatorisch.
Wann wird die Vollmacht wirksam?
Kropiunig: Erst durch ein ärztliches Zeugnis, das den Verlust der Handlungsfähigkeit bescheinigt. Die Vollmacht kann übrigens jederzeit widerrufen werden.